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Welpen-Dokumentation: welche Papiere zählen — und warum

Ein sicherer Welpe hat eine vollständige Papierspur. Hier zeigen wir, welche Dokumente existieren, was sie belegen und wann sie an die Familie übergeben werden.

PUPPIFY® Redaktion · Veröffentlicht am 24. Juli 2026

PUPPIFY® Team Schweiz: Ausstellung des EU-Heimtierausweises und Eintrag im Hunderegister
Heimtierregister, EU-Heimtierausweis und vollständige Rückverfolgbarkeit für jeden Welpen.

Die Welpen-Dokumentation umfasst alle offiziellen Papiere, die einen Welpen in der Schweiz identifizieren, seine Gesundheit belegen und seine legale Einreise nachweisen. Zentrale Dokumente sind Mikrochip-Nummer, EU-Heimtierpass, Impfausweis (inklusive Tollwut mit Wartezeit), Sverminierungs- und Antiparasiten-Protokolle, Amtstierarzt-Bescheinigung, Zollpapiere und Übergabeprotokoll. PUPPIFY® übergibt jede Familie ein vollständiges Dossier und behält eine Kopie zur langfristigen Rückverfolgbarkeit — inklusive AMICUS-Registrierung.

Key Facts

  • Mikrochip-Nummer + EU-Heimtierpass sind Pflicht
  • Tollwutimpfung mit gesetzlicher Wartezeit (mind. 21 Tage vor Einreise)
  • Amtstierarzt-Bescheinigung innerhalb von 24 Stunden vor Einreise
  • Verzollung an der Schweizer Grenze — belegt durch offizielles Zollpapier
  • AMICUS-Registrierung in der Schweiz innerhalb der gesetzlichen Fristen
  • Übergabedossier bei jeder PUPPIFY®-Übergabe vollständig ausgehändigt

Identität: Mikrochip und EU-Heimtierpass

Ein Welpe ist nur dann identifizierbar, wenn Mikrochip-Nummer und EU-Heimtierpass zueinander passen. Der Mikrochip wird vor der Erstimpfung gesetzt; die Nummer wird im Pass eingetragen. Ein Pass ohne passende Chip-Nummer, ein Pass ohne Foto oder ein Pass mit Änderungen ist ein Warnsignal. In der Schweiz muss der Welpe ausserdem in AMICUS registriert werden — die zentrale Hundedatenbank.

Gesundheit: Impfungen und Behandlungen

Der Impfausweis dokumentiert Grundimmunisierung, Auffrischungen und Tollwut. Die Tollwutimpfung ist Pflicht für die Einreise in die Schweiz und benötigt mindestens 21 Tage Wartezeit, bevor sie als gültig anerkannt wird. Zusätzlich müssen Sverminierungen und äussere Antiparasiten-Behandlungen mit Datum, Präparat und Tierarzt-Stempel belegt sein. Kopien mit unklaren Daten oder ohne Stempel sind nicht ausreichend.

Einreise: Amtstierarzt und Zoll

Die Amtstierarzt-Bescheinigung wird innerhalb von 24 Stunden vor Einreise ausgestellt und bestätigt den aktuellen Gesundheitszustand. An der Schweizer Grenze folgt die Verzollung: der Welpe wird angemeldet, die Papiere geprüft, die Einfuhr offiziell dokumentiert. Ohne Zollpapier ist der Welpe nicht regulär in die Schweiz eingeführt worden — mit Konsequenzen für Meldepflicht, Versicherung und späteren Weiterverkauf.

Details zum operativen Ablauf der Einreise finden Sie im Hub „Transport & Lieferung“.

Übergabedossier: was die Familie erhält

Bei der Übergabe erhält die Familie ein Dossier mit EU-Heimtierpass, Impfausweis, Kopie der Amtstierarzt-Bescheinigung, Kopie der Verzollung, AMICUS-Bestätigung sobald verfügbar, Übergabeprotokoll und Kontaktdaten für die Nachbetreuung. PUPPIFY® behält eine Kopie zur langfristigen Rückverfolgbarkeit. Fehlt eines dieser Dokumente, ist die Übergabe nicht abgeschlossen — der PUPPIFY®-Standard erlaubt keine Übergabe auf Zuruf.

Red Flags: unsichere Dokumente erkennen

Warnsignale bei Welpen-Dokumenten: fehlende Mikrochip-Nummer im Pass, radierte oder überklebte Impfaufkleber, Tollwut-Datum ohne 21-Tage-Wartezeit, fehlender Amtstierarzt-Stempel, kein Zollpapier bei Einreise aus dem Ausland, „digitale Kopien" ohne Original, Pässe in Sprachen, die niemand nachprüfen kann. Ein einziges dieser Signale reicht als Grund, den Kauf zu stoppen und ein anderes Angebot zu wählen.

FAQ

Was ist der EU-Heimtierpass genau?

Ein europäisches Dokument, das den Welpen über Mikrochip identifiziert und seine Impfungen protokolliert. Er ist Pflicht für Bewegungen innerhalb Europas.

Warum braucht Tollwut eine Wartezeit?

Der Impfschutz gilt gesetzlich erst 21 Tage nach der Impfung als wirksam. Vorher ist keine reguläre Einreise in die Schweiz möglich.

Was ist AMICUS?

Die zentrale Schweizer Datenbank, in der alle Hunde registriert sein müssen. Ohne AMICUS-Eintrag ist der Hund nicht regelkonform in der Schweiz gehalten.

Muss der Welpe an der Grenze verzollt werden?

Ja, bei jeder Einfuhr aus dem Ausland. Ohne Zollpapier gilt der Welpe als nicht regulär eingeführt.

Was enthält das Übergabedossier?

EU-Pass, Impfausweis, Kopien der amtstierärztlichen und zollrechtlichen Nachweise, AMICUS-Bestätigung sobald verfügbar, Übergabeprotokoll und Nachbetreuungs-Kontakte.

Sind digitale Kopien ausreichend?

Nein. Die Familie erhält immer die Originale der zentralen Dokumente (EU-Pass, Impfausweis). Digitale Kopien ergänzen, ersetzen aber nicht.

Was mache ich, wenn ein Dokument fehlt?

Die Übergabe stoppen. Ein fehlendes Dokument ist rechtlich und tierschutzrechtlich nicht akzeptabel.

Wie lange bewahrt PUPPIFY® die Kopien auf?

Langfristig — für Nachbetreuung, spätere Kontrollen und mögliche Rückfragen der Behörden.

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