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Prävention

Ab wann ein Welpe in die Schweiz einreisen kann

Mindestens 15 Wochen: Tollwutimpfung, 21 Tage Wartezeit und kommerzieller Import.

Für die Einreise in die Schweiz benötigt ein Welpe in der Regel einen Mikrochip, einen EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung. Die Tollwutimpfung kann frühestens in der zwölften Lebenswoche durchgeführt werden und wird erst nach 21 Tagen gültig. In der Praxis beträgt das Mindestalter daher etwa 15 Wochen.

Bei einem Verkauf mit Hauslieferung oder auf Schweizer Gebiet spricht man von einem kommerziellen Import. In diesem Fall kann die Einreise nicht vor der Vollendung der 12. Lebenswoche plus den 21 Tagen Gültigkeit der Tollwutimpfung erfolgen.

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